… so funktioniert’s !
WIR-Garten heißt:
- gesellschaftliche Vielfalt, Respekt und Toleranz
- bürgerschaftliche Teilhabe und solidarisches Miteinander
- Rücksichtnahme auf Nachbar*innen und Gäste
- Unterstützung regionaler Gastronom*innen und Akteur*innen
- nachhaltiger Umgang mit dem Ort selbst, seiner Umwelt und seinen Ressourcen
WAS:
Die Stadt Tauberbischofsheim und der Verein WIRKLICH GUT stellen das Gelände des ehemaligen Biergartens und der Kegelbahn unter’m alten Türmle als Ort für Veranstaltungen zur Verfügung.
WER:
Mieten darf jeder Verein, jede Gruppe, jede Privatperson, die im Rahmen der Überlassungsbedingungen eine private oder öffentliche Veranstaltung durchführen möchte. Veranstaltungen, die den WIR-Garten für die Stadtgesellschaft öffnen, werden besonders geschätzt.
WIE:
Mietanfrage über Kontaktaufnahme mit der Stadt unter veranstaltungen@tauberbischofsheim.de, Tel.: 09341-80325, bei positiver Rückmeldung & Bestätigung:
Schlüsselabholung: im Touristikbüro (während der Öffnungszeiten)
Schlüsselrückgabe: im Touristikbüro oder im Briefkasten des Rathauses
Weitere Infos und eine aktuelle Liste mit freien Terminen gibt es auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim !
UND NUN EIN PAAR REGELN:
- Die Nutzung erfolgt gemäß der Hausordnung sowie der Überlassungsvereinbarung. Der*die Veranstalter*in ist allein für die ordnungsgemäße Benutzung und Überwachung verantwortlich.
- Sperr- und Ruhezeiten:
- Sonntag – Montag 20:30-06:00
- Freitag – Samstag 21:30-06:00
- Rauchverbot und Verbot offenen Feuers in der Kegelbahn.
- Parkflächen im Hinterhof ausschließlich für An- und Ablieferung nutzbar.
- Müll ist von dem*r Veranstalter*in selbständig zu entsorgen.
- Toilettennutzung ist im Vorfeld selbständig zu organisieren.
- Die Stadt Tauberbischofsheim als Vermieterin sowie der Verein WIRKLICH GUT Tauberbischofsheim als Kooperationspartner üben das Hausrecht aus.
- Der WIR-Garten wird pfleglich behandelt und im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand über- und anschließend zurückgegeben.
- Verboten sind Veranstaltungen
- mit sexistischen, pornographischen oder anderen Inhalten, die Straftatbestände verwirklichen,
- mit verfassungsfeindlichem Hintergrund wie z.B. rechts- oder linksextreme, rassistische, antisemitische, antiislamische oder antidemokratische Inhalte,
- mit rassistischen, sexistischen oder anderweitig diskriminierenden Inhalten.
…und bei allen Fragen, die nun noch offen sind, bitte direkt bei uns melden ! 🙂