WIR-Garten: how-to

… so funktioniert’s !

WIR-Garten heißt:

  • gesellschaftliche VielfaltRespekt und Toleranz 
  • bürgerschaftliche Teilhabe und solidarisches Miteinander
  • Rücksichtnahme auf Nachbar*innen und Gäste
  • Unterstützung regionaler Gastronom*innen und Akteur*innen
  • nachhaltiger Umgang mit dem Ort selbst, seiner Umwelt und seinen Ressourcen

WAS:

Die Stadt Tauberbischofsheim und der Verein WIRKLICH GUT stellen das Gelände des ehemaligen Biergartens und der Kegelbahn unter’m alten Türmle als Ort für Veranstaltungen zur Verfügung.

WER:

Mieten darf jeder Verein, jede Gruppe, jede Privatperson, die im Rahmen der Überlassungsbedingungen eine private oder öffentliche Veranstaltung durchführen möchte. Veranstaltungen, die den WIR-Garten für die Stadtgesellschaft öffnen, werden besonders geschätzt.

WIE:

Mietanfrage über Kontaktaufnahme mit der Stadt unter veranstaltungen@tauberbischofsheim.de, Tel.: 09341-80325, bei positiver Rückmeldung & Bestätigung:

Schlüsselabholung: im Touristikbüro (während der Öffnungszeiten)

Schlüsselrückgabe: im Touristikbüro oder im Briefkasten des Rathauses

Weitere Infos und eine aktuelle Liste mit freien Terminen gibt es auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim !

UND NUN EIN PAAR REGELN:

  1. Die Nutzung erfolgt gemäß der Hausordnung sowie der Überlassungsvereinbarung. Der*die Veranstalter*in ist allein für die ordnungsgemäße Benutzung und Überwachung verantwortlich.
  2. Sperr- und Ruhezeiten:
    • Sonntag – Montag 20:30-06:00
    • Freitag – Samstag 21:30-06:00
  3. Rauchverbot und Verbot offenen Feuers in der Kegelbahn.
  4. Parkflächen im Hinterhof ausschließlich für An- und Ablieferung nutzbar.
  5. Müll ist von dem*r Veranstalter*in selbständig zu entsorgen.
  6. Toilettennutzung ist im Vorfeld selbständig zu organisieren.
  7. Die Stadt Tauberbischofsheim als Vermieterin sowie der Verein WIRKLICH GUT Tauberbischofsheim als Kooperationspartner üben das Hausrecht aus.
  8. Der WIR-Garten wird pfleglich behandelt und im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand über- und anschließend zurückgegeben.
  9. Verboten sind Veranstaltungen
    • mit sexistischen, pornographischen oder anderen Inhalten, die Straftatbestände verwirklichen,
    • mit verfassungsfeindlichem Hintergrund wie z.B. rechts- oder linksextreme, rassistische, antisemitische, antiislamische oder antidemokratische Inhalte,
    • mit rassistischen, sexistischen oder anderweitig diskriminierenden Inhalten.

…und bei allen Fragen, die nun noch offen sind, bitte direkt bei uns melden ! 🙂